Stand 01.01.2020
Mit der verbindlichen Anmeldung unterbreitet der Kunde dem Bootshaus Conrad das Angebot zum Abschluss eines Buchungsvertrages. Die verbindliche Anmeldung wird vom Bootshaus Conrad zunächst als Eingang persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per Email bestätigt. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme durch das Bootshaus Conrad zustande.
Durch die Bestellung / Unterschrift im Vermietbuch erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB´s an.
Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur mit Angabe der Personalien ( Name, Anschrift, etc.).
Reservierte Boote sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, bis 10:00Uhr/ 10:30Uhr am Tag der Reservierung abzuholen.
Erfolgt bis dahin keine Abholung, ist der Vermieter berechtigt die Boote anderweitig zu vermieten.
Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 14Jahren ohne Begleitperson, ist eine Vollmacht der Eltern erforderlich.
Die Mietpreise sind nach Bootsrückgabe zu entrichten. (siehe Preisaushang)
Mietzeiten, die weniger als eine Stunde betragen, werden zum Grundpreis (eine Stunde) abgerechnet. Danach werden die Zeiten je angefangen halbe Stunde abgerechnet.
Ausnahmen sind hochfrequentierte Wochenenden, an diesen werden die Boote generell nur zum Tagespreis verliehen unabhängig von der tatsächlichen Nutzungszeit. Der Kunde wird vor Unterschrift darauf ausdrücklich hingewiesen.
Die Boote sind spätestens 15Minuten vor Ende der Öffnungszeiten am Bootshaus Conrad zurück zugeben (ausgenommen Buchungen über mehrere Tage).
Bei verspäteter Abgabe kann pro angefangene Stunde 5,00Euro je Boot berechnet werden.
Weder Havarie, Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz. Bei groben Verschmutzungen der Boote kann eine Endreinigungsgebühr von 5,00Euro je Boot erhoben werden.
Das Einsetzen von mitgebrachten Booten ist nicht gestattet!
Die in der Anmeldung angegeben Zahlung muss bis spätestens am Tag der Leistungserbringung im Hafenbüro / Kiosk geleistet werden.
Für die Leistungen sind grundsätzlich die Angaben der verbindlichen Anmeldung maßgeblich. Abänderungen und Nebenabreden sind vom Bootshaus Conrad schriftlich zu bestätigen. Für die Richtigkeit der Angaben in Gebiets-, Orts- und Hausprospekten übernehmen wir keine Gewähr, sie ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Bootshaus Conrad wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigt.
Das Bootshaus Conrad ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder Abweichungen schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Leistung noch nicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Es sei denn, dass ihm die Durchführung der Leitung in der veränderten Form zumutbar ist.
Wenn der Gast vom Vertrag zurücktritt oder gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so hat das Bootshaus Conrad nach Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich dessen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird. Der Kunde kann bis 3Werktage vor Antritt der Leistung durch schriftliche Erklärung kostenfrei zurücktreten. Danach kann das Bootshaus Conrad vom Kunden folgende Stornierungsgebühren veranlagen:
- ab 2 Tage vor Fahrtantritt 50% des im Vertrag festgelegten Preises
- ab 1 Tag vor Fahrantritt 100% des im Vertrag festgelegten Preises
Bei Nichtantritt der gebuchten Fahrt ohne vorherige fristgemäße Stornierung wird dem Auftraggeber der volle, im Buchungsvertrag festgelegte Fahrpreis in Rechnung gestellt. Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch den Weiterverkauf der stornierten Leistung seitens Bootshauses Conrad erzielt wurden.
Bei schlechtem Wetter am Ort der Leistungserbringung kann die Leistung am Tag der Inanspruchnahme nach vorheriger Absprache kostenfrei storniert werden. Wasser- und Witterungsstände rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt des Anmelders, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden.
Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Das Bootshaus Conrad kann in folgenden Fällen vor Antritt der Leistung vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten:
- wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt das Bootshaus Conrad fristlos, so behält er den Anspruch auf den im Buchungsvertrag festgelegten Fahrpreis.
Die Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Leistung durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Unwetter, Havarie, Zerstörung von Unterkünften oder technischer Defekt am Transportgerät oder anderen Gründen berechtigt beide Vertragspartner zur Aufhebung / Änderung des Vertrages. Des Weiteren bleiben Änderungen von Startzeiten vorbehalten. Abweichungen von Startzeiten können verkehrsbedingt, durch Betriebsstörung, sowie durch witterungsbedingte Einschränkungen oder aus anderen Gründen, die nicht vom Bootshaus Conrad zu vertreten sind, auftreten. Rücktritt, Kündigung bzw. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.
Die Rechtsbeziehung zwischen Bootshaus Conrad und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haftung vom Bootshaus Conrad gegenüber dem Gast richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Das Bootshaus Conrad haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unabhängig von §§707 ff. BGB haftet das Bootshaus Conrad nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreten vom Bootshaus Conrad bzw. seiner Gehilfen. Das Bootshaus Conrad haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmen, die lediglich vermittelt werden (Gasthäuser, Museen, Veranstaltungen usw.). Das Mitnehmen von Gepäck erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Einbruch.
Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und ggf. in Rechnung gestellt und zur Anzeige gebracht. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden, z.B. unsachgemäßer Umgang, haftet der Mieter neben direkten Bootsschäden auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wg. Reparatur).
Während der Mietzeit ist der Mieter für das Objekt / Zubehör verantwortlich.
Der Transport von Booten zu andere Standorten / Gewässern ist möglich, dies kann durch eigenen Transport oder durch ein von Ihm beauftragtes Unternehmen erfolgen. Für eventuell auftretende Schäden haftet der Mieter.
Leitungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz vom Bootshaus Conrad.